ESG
Offenlegung nach der SFDR
PVP VenturePartners GmbH
A. Veröffentlichungen Internetseite
Offenlegungspflichten über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088
Die PVP VenturePartners GmbH („PVP“) ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Sie veröffentlicht die nachfolgenden Informationen auf ihrer Internetseite gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“).
Soweit nicht explizit Angaben in Bezug auf einen konkreten von PVP verwalteten Fonds gemacht werden, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Verwaltungs- und Investitionsentscheidungsprozesse PVP im Allgemeinen.
I. Strategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3(1))
PVP bezieht Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse ein.
„Nachhaltigkeitsrisiko“ ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen ist, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
PVP analysiert Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses vor jeder Investitionsentscheidung. Dazu hat PVP Kriterien und qualitative Standards entwickelt, die definieren, wann eine Investition ein Nachhaltigkeitsrisiko darstellen kann. Das Ergebnis dieser Analyse wird in jede Investitionsentscheidung einbezogen. Dabei werden Investitionen, die mit unverhältnismäßigen Nachhaltigkeitsrisiken verbunden sind, nicht weiterverfolgt, sofern nicht Maßnahmen zur Risikoverringerung getroffen werden können.
Wir überprüfen unsere Strategie regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie neue Risiken sowie die Bedenken der Investoren berücksichtigen.
II. Berücksichtigen von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
PVP berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Die „wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ sind diejenigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu verstehen, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren haben.
"Nachhaltigkeitsfaktoren" sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Für jeden Nachhaltigkeitsfaktor können grundsätzlich verschiedene zugrundeliegende Nachhaltigkeitsindikatoren identifiziert werden.
Die Identifikation dieser Nachhaltigkeitsindikatoren erfolgt im Rahmen der Due Diligence eines Unternehmens. PVP berücksichtigt insbesondere folgende Nachhaltigkeitsindikatoren:
Im Bereich der Umweltbelange:
- Treibhausgasemissionen
- Kohlenstoffdioxidbilanz (Carbon footprint)
- Produktion von schädlichen Abfällen
- Emissionen in Gewässer
Im Bereich der Sozial- und Arbeitnehmerbelange:
- Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle (gender pay gap)
- Geschlechtervielfalt im Vorstand oder das Fehlen einer solchen
- Politik zum Schutz von Whistleblowern
Je nach Art und Fokus des Unternehmens können noch weitere Nachhaltigkeitsindikatoren relevant werden, die dann zusätzliche Berücksichtigung finden.
PVP entwickelt gemeinsam mit den Portfoliounternehmen individuell zugeschnittene Maßnahmen zu Vermeidung oder Verringerung der, im Rahmen der Due Diligence erfassten, nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
B. Vorvertragliche Informationen (Art 6 bis 9)
I. Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der PVP (Art. 6)
Die PVP VenturePartners GmbH („PVP“) ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Sie veröffentlicht die nachfolgenden Informationen auf ihrer Internetseite gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“).
Soweit nicht explizit Angaben in Bezug auf einen konkreten von PVP verwalteten Fonds gemacht werden, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Verwaltungs- und Investitionsentscheidungsprozesse PVP im Allgemeinen.
PVP bezieht Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse ein.
„Nachhaltigkeitsrisiko“ ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen ist, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
PVP analysiert Nachhaltigkeitsrisiken Rahmen des Due-Diligence-Prozesses vor jeder Investitionsentscheidung. Dazu hat PVP Kriterien und qualitative Standards entwickelt, die definieren, wann eine Investition ein Nachhaltigkeitsrisiko darstellen kann. Das Ergebnis dieser Analyse wird in jede Investitionsentscheidung einbezogen. Dabei werden Investitionen, die mit unverhältnismäßigen Nachhaltigkeitsrisiken verbunden sind, nicht weiter verfolgt, sofern nicht Maßnahmen zur Risikoverringerung getroffen werden können.
Wir überprüfen unsere Strategie regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie neue Risiken sowie die Bedenken der Investoren berücksichtigen.
PVP geht aufgrund ihrer internen Bewertung davon aus, dass das Verwirklichen eines oder mehrerer Nachhaltigkeitsrisiken Auswirkungen auf die Rendite der Fonds haben wird. Der Betrag der Auswirkung lässt sich allerdings im Vorhinein nicht quantifizieren.